Gemeinderatswahlen am 15.03.2015 in Feldkirch - Wahlvorschlag - Kandidaten aus Nofels

05.03.2015 20:02

Nachfolgend noch der Download mit allen Wahrvorschlägen zu den Gemeinderatswahlen in Feldkirch am 15.3.2015, schaut welche Nofler dabei sind und unterstützt sie mit euren Vorzugsstimmen:

>> zum Download <<


Info zu den Wahlen der Stadt Feldkirch:

Am 15. März findet die Gemeindevertretungswahl sowie die Wahl des Bürgermeisters statt. Neben der Stimmenabgabe von 8 bis 13 Uhr im jeweiligen Wahllokal, kann jeder, der an diesem Tag verhindert ist, auch mittels Briefwahl wählen.

Wer am Wahltag seine Stimme nicht in einem Wahllokal abgeben kann, hat dennoch die Möglichkeit zu wählen. Mit einer eigens beantragten Wahlkarte kann bequem per Briefwahl gewählt werden. Das gilt auch, wenn man sich am Wahltag im Ausland aufhält.

Wählen mittels Wahlkarte
Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte haben alle Wähler, die voraussichtlich am Wahltag nicht in ihrem Wahllokal wählen können.
Dabei spielt es keine Rolle, ob dies auf berufliche oder private Gründe, wie beispielsweise Sonntagsdienst, Dienstreise, Urlaubsreise, Wochenendausflug, Krankheit, Gehbehinderung, und dergleichen zurückzuführen ist.
Wahlkarten können schriftlich unter www.wahlkartenantrag.at bis einschließlich 11. März sowie 
persönlich bis Freitag, 13. März, 12 Uhr beantragt werden.

Abgabe bis spätestens 13 Uhr
Wichtig: Wer mit der Wahlkarte per Briefwahl wählt, muss beachten, dass bei dieser Wahl die Wahlkarte unbedingt bis zum Wahlsonntag um 13 Uhr bei der Gemeindewahlbehörde im Rathaus eintreffen muss, um ins Wahlergebnis einzufließen. 
Insbesondere wer die Wahlkarte per Post verschickt, sollte penibel auf ein rechtzeitiges Versenden achten.
Die Abgabe der verschlossenen Briefwahlkarte in einem Sprengelwahllokal ist bei dieser Wahl nicht möglich!

EU-Wähler wahlberechtigt
Wahlberechtigt für die Gemeindevertretungswahl und Bürgermeisterwahl sind Personen, die am 29. Dezember 2014
• mit Hauptwohnsitz in Feldkirch gemeldet waren,
• österreichische Staatsbürger oder ausländische Unionsbürger sind,
• nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
• spätestens am 15. März 2015 das 16. Lebensjahr vollenden.
Im Gegensatz zur Landtagswahl setzt also die Teilnahme an der Gemeindevertretungswahl nicht zwingend die österreichische Staatsangehörigkeit, sondern lediglich die eines Mitgliedsstaates der EU voraus.

Was zur Wahl mitbringen?
Wer in einem Wahllokal wählt, sollte folgende Unterlagen mitbringen:
• Wahlausweis (amtliche Wahlinformation)
• einen Identitätsnachweis
• Stimmzettel

Wie wähle ich richtig?
Sie können die von Ihnen gewünschte Partei auf dem Stimmzettel durch ein Kreuz oder ein anderes unmissverständliches Zeichen kenntlich machen. Weiters können Sie wahlwerbenden Personen dieser Partei Vorzugsstimmen (maximal fünf Stück) geben. Zu diesen zählt auch ein von Ihnen allenfalls beigefügter freier Wahlwerber.
Einer Person können Sie höchstens zwei Vorzugsstimmen geben.

Bürgermeisterwahl
In Feldkirch besteht die Möglichkeit der Bürgermeisterdirektwahl. Dadurch kann dem/der gewünschten Kandidaten/Kandidatin durch Anbringen eines Kreuzes oder eines sonstigen unmissverständlichen Zeichens neben dem entsprechenden Namen die Stimme gegeben werden.

Wer wählt, entscheidet mit
Mitentscheiden, wer in den kommenden fünf Jahren Feldkirch regiert und welche Parteien in der Stadtvertretung vertreten sind, können nur jene, die auch von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen.
Deshalb gehen Sie am 15. März zur Wahl, oder machen Sie von der Briefwahlmöglichkeit Gebrauch und entscheiden Sie mit!

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